Der Weg des Terrors nach München (Die Sicherheitslage 1972)

Ordnungsdienst statt Polizei: Das Sicherheitskonzept der Spiele

 

 

Ordnungsdienst
Der Vorstand des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade 1972 (OK) hatte in seiner 20. Sitzung am 1. Juli 1970 beschlossen, einen Ordnungsdienst zu schaffen, der den Präsidenten und das Generalsekretariat des OK bei der Ausübung des Hausrechts und der Wahrung von Sicherheit und Ordnung auf dem Olympiagelände (Hausrechtsbereich) unterstützen sollte. Mit der Schaffung eines Ordnungsdienstes sollte die Einschreitschwelle für die Polizei möglichst hoch gehalten und massives polizeiliches Auftreten auf olympischem Gelände vermieden werden.

 

Die Polizei beorderte 4000 einheimische Beamte sowie 4000 Kollegen aus anderen Bundesländern zum Oberwiesenfeld und war in erster Linie außerhalb der Austragungsstätten der Olympischen Spiele für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Die Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Wettkampfstätten und in deren näheren Bereichen gehörte grundsätzlich nicht zu den polizeilichen Aufgaben. Hier kam diese Funktion vorrangig dem Inhaber des Hausrechts zu (polizeiliches Subsidiaritätsprinzip). Hausrechtsinhaber war das OK, dem der Ordnungsdienst unterstand. Das Olympische Dorf zählte zum Geltungsbereich des Hausrechts, somit war für seine Sicherung der Ordnungsdienst zuständig.

 

Linkpfeil Merkblatt zum Ordnungsdienst (November 1971)

 

Linkpfeil Organisationspläne von Polizei und Ordnungsdienst (März 1972)

 

Der mit hellblauen Courrèges-Anzügen im Safari-Look ausgestattete Ordnungsdienst war für die Verhinderung, Unterbindung und Beseitigung von Ordnungsstörungen im weitesten Sinne, Verkehrsregelung, Hilfeleistung und für die Information der Besucher zuständig. Er rekrutierte sich aus Beamten des Bundesgrenzschutzes und regionalen Polizeibehörden aus der ganzen Bundesrepublik. Insgesamt waren 2070 Beamte und 30 Beamtinnen auf dem Oberwiesenfeld im Einsatz. Der Ordnungsdienst hatte jedoch keine polizeilichen Befugnisse und war nicht bewaffnet: Seine Beamten waren per Beurlaubung ihres Polizeistatus enthoben und damit vom Legalitätsprinzip entbunden worden; für die Zeit der Olympiade galten sie als Handlungsgehilfen eines Vereins des bürgerlichen Rechts (des OK) mit hausrechtlichen Befugnissen. Zur ihrer Ausstattung zählten Funkgeräte, Handlautsprecher, Taschenlampen, KFZ, Mopeds etc.

 

Linkpfeil Passierscheine für das Olympische Dorf

 

Linkpfeil Interview der ARD-Olympiawelle mit dem Sicherheitschef des Olympischen Dorfes

 

Wer das Olympische Dorf durch einen der offiziellen Eingänge betreten wollte, wurde vom Ordnungsdienst insgesamt zweimal kontrolliert und musste einen Passierschein vorzeigen. Wer es besonders eilig hatte, der konnte auch gleich über den nur zwei Meter hohen Maschendrahtzaun klettern, der das Dorf umgab, was vom Ordnungsdienst toleriert wurde, solange der Kletterer wie ein zurückkehrender Sportler aussah. Jede Nacht zirkulierten zwei Streifen um das Olympische Dorf, die eine im Uhrzeigersinn, die andere andersherum. Die Doppelstreifen auf den Dorfstraßen und die Wächter an den vier (von insgesamt 13) Eingängen, die auch nachts geöffnet blieben, machten in der Nacht zum 5. September 1972 keine besonderen Beobachtungen. Der Rest der 58 Ordnungsleute, die in Schichten rund um die Uhr das Dorf bewachten, hielt sich als Einsatzreserve im ersten Stock des Verwaltungsgebäudes G1 auf. Die sich anbahnende Katastrophe konnten sie nicht aufhalten. Münchens Justizsprecher Dr. Peter Metzger meinte nach dem Überfall: „Wenn man das hätte verhindern wollen, hätte man statt eines Olympischen Dorfes ein Sing-Sing bauen müssen.”

 

Linkpfeil Sicherheitsfragen (Flash-Video)

 

 

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